Aufgaben und Ziele des Sachverständigenrats Bioökonomie Bayern
Aufgaben
Der SVB berät in erster Linie die Bayerische Staatsregierung in Fragestellungen der Bioökonomie.
Er führt die Evaluierung der Bayerischen Bioökonomiestrategie durch und erarbeitet Empfehlungen für deren Weiterentwicklung und für die Gestaltung der Rahmenbedingungen zur erfolgreichen Umsetzung einer biobasierten Wirtschaft in Bayern.
Darüber hinaus bemüht sich der SVB den gesellschaftlichen Dialog über die Bioökonomie zu fördern und die diversen Stakeholder zusammenzubringen.
Genese
Der Sachverständigenrat wurde erstmals im Jahr 2015 vom Bayerischen Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten a.D. Brunner für drei Jahre berufen. Dieses Mandat wurde zu Beginn des Jahres 2018 um eine zweite Amtsperiode (2018 – 2020) verlängert. Seit Beginn des Jahres 2019 liegt die Federführung für die Bioökonomie und die Zuständigkeit für den Sachverständigenrat beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Staatsminister Aiwanger hat die Mitglieder für die Amtsperiode 2021 – 2023 im Rahmen der Veröffentlichung der Bayerischen Bioökonomiestrategie im November 2020 berufen.
Ziel
In dem Grundsatzpapier aus dem Jahre 2016 beschreibt der Rat seine Mission:
„Die Bioökonomie in Bayern bezeichnet ein Wirtschaftssystem auf der Basis nachwachsender Ressourcen, das dauerhaft mit den Zielen von Klimaschutz, Biodiversität, Ressourceneffizienz, Wohlstandssicherung und globaler Gerechtigkeit vereinbar ist. Sie prägt die Transformation bestehender Produktions- und Konsummuster zu Gunsten einer nachhaltigen, post-fossilen Gesellschaft. Sie vernetzt wissenschaftlich-technische, volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen für eine Entkoppelung von Wachstum und Umweltverbrauch. Auch der Schutz der Umwelt und einer artenreichen Kulturlandschaft, regionale Wirtschaftskreisläufe sowie die Förderung von Suffizienz sind unverzichtbare Bestandteile der Bioökonomie in Bayern. Ihre Entwicklung wird durch konsistente politische Rahmenbedingungen auf regionaler und überregionaler Ebene gefördert.“