Verwaltung und Politik

Überprüfung bei der Novellierung von Gesetzen Lesen
Einsatz für einheitliche Standards Lesen
Internationale Stakeholder-Konferenz Lesen
Information der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft Lesen
Schaffung von Investitionsanreizen Lesen
Lebenszyklusanalyse und kreislauffähige Produkte Lesen
Aufklärungsarbeit zu nachhaltiger Ernährung Lesen
Information zur Bioökonomie für Kommunen Lesen
Pilot-/Demonstrations- und First-of-its-kind-Anlagen Lesen
Interministerielle Zusammenarbeit Lesen
Internationale CO2-Bepreisung Lesen
Nachhaltige öffentliche Beschaffung Lesen
Weiterbildung in Verwaltungenund Landesbehörden Lesen
Ansiedlung internationaler Unternehmen Lesen
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Bisherige Ergebnisse

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) führt fortlaufend Überprüfungen und Anpassungen von Gesetzen im Rahmen der Bioökonomie durch. Dabei hat das Ministerium aktiv an verschiedenen Bundesratsbehandlungen teilgenommen und sich für die Berücksichtigung von bioökonomischen Aspekten in relevanten Richtlinien und Verordnungen eingesetzt. Dazu gehören die Europäische Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Europäische Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft, die Einwegkunststoffrichtlinie im Verpackungsgesetz sowie die Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen.

Im Jahr 2022 war das Ministerium auch aktiv an der Novellierung der Bioabfallverordnung beteiligt. Darüber hinaus hat auch der Sachverständigenrat Bioökonomie Bayern (SVB) eine Stellungnahme zum Entwurf zur Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) 2023 abgegeben.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (StMJ) verfolgt ebenfalls die Berücksichtigung von Bioökonomie-Aspekten in der Rechtsetzung in Europa und im Bund als kontinuierliche Aufgabe. Es war aktiv in der Länderarbeitsgruppe „Nachhaltigkeit im Zivilrecht“ tätig und prüfte Regelungsoptionen für ressourcenschonenderes und nachhaltigeres Wirtschaften im Zivilrecht. Das StMJ hat sich auch an der Erarbeitung der Stellungnahme der Arbeitsgruppe in einem Konsultationsverfahren der EU-Kommission beteiligt. Die Länderarbeitsgruppe wird auch nach Abschluss der Arbeiten als Austauschplattform zwischen der Justizminister- und der Verbraucherministerkonferenz fortgeführt.

Bewertung des SVB

Die politischen Bestrebungen zur Einflussnahme auf nationale und europäische Normen oder politische Entscheidungsprozesse, die die Bioökonomie betreffen, sind als Zeichen für die aktive Umsetzung der Maßnahme zu werten. Dennoch besteht Handlungsbedarf bei der Ausrichtung des europäischen Rechtsrahmens, z.B. bei der Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit von biobasierten Dämmstoffen (vgl. Maßnahme 18 und Maßnahme 26).

Die momentane politische und regulative Ausrichtung vieler Bereiche, die die Entwicklungen der Bioökonomie beeinflussen, ist nicht in deren Sinne. Der Umgang mit biobasierten und/oder kompostierbaren bzw. biologisch abbaubaren Materialien wird von den betreffenden EU-Regularien weitestgehend abgelehnt. Auch auf nationaler und bayerischer Ebene werden Lösungsansätze der Bioökonomie (z.B. für Wärme und Mobilität oder im Bausektor) grundsätzlich in Frage gestellt oder benachteiligt. In diesem Umfeld eine Weiterentwicklung und Skalierung nachhaltiger Alternativen zu fossilbasierten Materialien und Energieträgern zu erzielen, erscheint dem SVB als immense Herausforderung.

Der SVB empfiehlt der Bayerischen Staatsregierung, sich bei der Aus- und Umgestaltung des regulativen Rahmens weiterhin aktiv einzubringen, um sicherzustellen, dass die Bioökonomie in der Gestaltung des rechtlichen Rahmens berücksichtigt wird und nachhaltige Entwicklungen gefördert werden. Daher bewertet der Sachverständigenrat Bioökonomie Bayern diese Maßnahme als ein wichtiges Zukunftsfeld.

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Bisherige Ergebnisse

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) war Mitauftraggeber einer Länderstudie zur Entwicklung einer standardisierten Vorgehensweise zur Ermittlung der eingesparten Treibhausgasemissionen aus Maßnahmen zur Materialeffizienz (ESTEM).

In Zusammenarbeit mit vier weiteren Bundesländern wurde das ESTEM-Tool und ein zugehöriger Leitfaden entwickelt, welche die Entwicklung eines Berechnungsverfahrens auf Basis einer Excel-Anwendung zur unternehmensspezifischen Reduktion von Treibhausgasemissionen beinhalten. Die ESTEM-Länderstudie wird derzeit in eine neue Richtlinie (VDI 4800 Blatt 3) aufgenommen. Zudem soll das bereits entwickelte ESTEM-Tool (https://www.ressource-deutschland.de/service/estem/) im Rahmen einer weiterführenden Länderstudie unter Beteiligung Bayerns zu einem Online-Tool weiterentwickelt werden.

Im Rahmen des Bundesratsverfahrens BR-Drs. 89/23 zur geplanten Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) hat Bayern einen Änderungsantrag eingebracht, in dem ganzheitliche Lebenszyklusanalysen von Verpackungen anstelle eines pauschalen Vorrangs von Mehrweglösungen gefordert werden. Die EU-Kommission hat ihrerseits die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) beauftragt, die Umweltverträglichkeit von Einwegverpackungen im Vergleich zu Mehrwegverpackungen im Lebensmittel- und Getränkesektor mit Blick auf die Wiederverwendungsziele und Verbote im Rahmen der PPWR zu untersuchen.

Darüber hinaus wurde im Rahmen des Projektverbundes „ForCYCLE“ Technikum eine Begleitstudie beauftragt, um mittels eines einheitlichen Ansatzes einer Lebenszyklusanalyse die Umweltauswirkungen und Ressourceneffizienzpotentiale der Fachprojekte zu vergleichen und Ansatzpunkte für weitere Ressourceneffizienzsteigerungen zu identifizieren (https://www.umweltpakt.bayern.de/rez/staerken/forcycletechnikum/index.htm).

In der Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Staatskanzleien (ACK) und in der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) im Jahr 2023 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zusätzlich Vorschläge zur Förderung von Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft als eigenständige Beschlüsse eingebracht.

Bewertung des SVB

Die Beteiligung der Bayerischen Staatsregierung bei den genannten länderübergreifenden Initiativen zeigt einerseits die Relevanz des Themenfeldes auf, andererseits verweisen die bisher überschaubaren Ergebnisse auch auf den weiterhin hohen Handlungsbedarf. Bis ein einheitliches Vorgehen zur Lebenszyklusanalyse und -bewertung (engl. Life Cycle Assessment – LCA) für Produkte der Bioökonomie vorliegt, das u.a. auf regelmäßig aktualisierten Daten und der Realität angepassten Wirkungskategorien beruht, ist es noch ein weiter Weg. Daher spricht sich der SVB für ein gesteigertes Engagement der Bayerischen Staatsregierung zur Weiterverfolgung der Maßnahme aus. Dies ist von großer Bedeutung, um die Umweltauswirkungen von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus vergleichbar zu bewerten und eine nachhaltigere Produktpolitik zu gestalten. Kreislauffähige, nachhaltigere Produkte können wettbewerbsfähiger werden, wenn in Konsequenz des ökologischen Fußabdrucks von Produkten eine tatsächlich an deren Umweltwirkung angepasste Bepreisung stattfindet.

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Bisherige Ergebnisse

Die Einführung des nationalen Brennstoffhandels in Deutschland (nEHS) erfolgte zum 01.01.2021. Nach Abschluss der Beratungen auf europäischer Ebene wird das neue EU-Emissionshandelssystem ab 2027 auch für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor gelten. Die Bundesregierung will den nationalen Brennstoffhandel in den ETS überführen. Um die Verlagerung von CO2-Emissionen ins Nicht-EU-Ausland zu verhindern, wurde am 1. Oktober 2023 parallel zum Auslaufen der kostenlosen ETS-Zertifikate ein CO2-Grenzausgleichsystem (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) eingeführt. Das CBAM wird 2026 die Arbeit aufnehmen und soll bis 2034 vollständig eingeführt werden.

Die Vorschläge der EU-Kommission, die die Grundlage für die politische Einigung auf Ebene der EU darstellen, wurden intensiv im Bundesrat beraten: u.a. Beschlüsse zu BR-Drs. 707/21 (ETS-Revision), 708/21 (ETS-Luftfahrt), 710/21 (LastenteilungsVO) und 714/21 (CBAM). Bayern unterstützte die Reform des EU-ETS und brachte die Interessen des Bundeslandes in die Beratungen des Bundesrats ein.

Bewertung des SVB

Am 1.1.2023 trat die Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes von 2021 in Kraft, mit dem sich der Freistaat Bayern ambitionierte Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 bzw. 2040 setzt. Zusammen mit dem Klimaschutzprogramm ist es Teil des Bayerischen Klimapaketes II. Dies betrifft jedoch bisher vor allem den Bereich der Energieerzeugung und nicht die stoffliche Nutzung von Biomasse. Wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Klimaschutzziele sind jedoch nicht nur Maßnahmen zur CO2-Emissionsminderung im Energiesektor, sondern ebenso im Materialsektor. Zudem reichen lokale Maßnahmen, z.B. zur Energieeinsparung, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes nicht aus, sondern auch überregionale Maßnahmen wie das europaweite Emissionshandelssystem (EU-ETS) und das CO2-Grenzausgleichsystem (CBAM) müssen ausgebaut werden, um einseitige Belastungen bayerischer und europäischer Marktakteure zu vermeiden.

Der Geltungsbereich des Grenzausgleichsystems erstreckt sich derzeit auf Waren der Kategorien Aluminium, Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom, nicht jedoch auf Produkte aus organischen Materialien, wie z.B. Polymere und organische Chemikalien. Diese könnten ab 2026 ebenso darunterfallen, wenn das Ergebnis der laufenden Prüfung durch die Kommission entsprechend ausfällt. Gerade Produkte aus organischen Materialien fossiler Herkunft, z.B. Kunststoffe, stehen im Wettbewerb mit gleichwertigen Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen. Der Grenzausgleich sollte ebenso auf erstere angewendet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und nachwachsenden Rohstoffen eine Chance zu geben.

Da die internationale CO2-Bepreisung auf EU-Ebene geregelt wird, ist der Einfluss des Freistaates Bayern auf die Ausgestaltung der Regelungen begrenzt. Sie ist jedoch eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Bioökonomie. Der SVB empfiehlt den Vertreter*innen des Freistaats Bayern dringend, in den nationalen und europäischen Gremien alles zu unternehmen und sich aktiv einzubringen, um dieses für die Entwicklung der Bioökonomie wichtige Instrument zu realisieren.

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Bisherige Ergebnisse

Seitens des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) wurde angestrebt, einen neuen einheitlichen Standard für biobasierte Produkte auf bundes- und EU-Ebene einzuführen oder bestehende Standards zu erweitern. Der neue einheitliche Standard soll für alle Produktgruppen anwendbar sein, die aus nachwachsenden Rohstoffen herstellbar sind. Er baut vergleichbar dem „Grünen Knopf“ auf bestehenden privatwirtschaftlichen Siegeln auf und fokussiert im ersten Schritt zwei zentrale ökologische Nachhaltigkeitskriterien: Den Anteil nachwachsender Rohstoffe – wo sinnvoll und praktikabel mit einem Mindestanteil – und deren nachhaltigen Anbau.

Alternativ können bestehende staatliche Standards für einzelne Produktgruppen (Blauer Engel, EU Ecolabel) erweitert werden. Dabei wurden sowohl die zwei o.g. Nachhaltigkeitskriterien als auch weitere produktgruppenspezifische Umweltkriterien adressiert.

Für beide Alternativen wurden in Kooperation mit C.A.R.M.E.N. e.V. Änderungs- und Erweiterungsmöglichkeiten erarbeitet, z.B. für ausgewählte Vergaberichtlinien des deutschen Umweltzeichens „Blauer Engel“ im Hinblick auf Kunststoffprodukte. Diese wurden bei den offiziellen Anhörungen zu den betreffenden Richtlinien vorgebracht und im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie“ vorgestellt.

Bewertung des SVB

Die genannten Maßnahmen und Aktivitäten können dazu beitragen, das Thema in verschiedenen Zielgruppen zu verankern und die Bedeutung einer nachhaltigen Ernährung zu vermitteln.

Der SVB sieht weiterhin die Notwendigkeit, Maßnahmen wie die oben genannten und weitere öffentlichkeitswirksame Aufklärungsangebote zu etablieren. Der SVB rät zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Anpassung der Aufklärungsarbeit an die Bedürfnisse der Zielgruppen sowie die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren. Die Aufklärung muss dabei frei von überholten ideologischen, traditionell geprägten Wahrnehmungen sein. Zur Anpassung an die Klimakrise und Sicherung der globalen Lebensmittelversorgung sowie Gesundheit bedarf es einer ideologiefreien Versachlichung der Diskussion um verschiedene Ernährungsformen.

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Bisherige Ergebnisse

Im Rahmen verschiedener Initiativen und Bildungsmaßnahmen setzt sich das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) für das Thema nachhaltige Ernährung ein. In Fachforen für Verpflegungsverantwortliche in der Kita- und Schulverpflegung sowie für Multiplikatoren in der Ernährungsbildung von jungen Eltern und Familien wird das Thema aufbereitet und präsentiert. Das Kompetenzzentrum für Ernährung wurde beauftragt, Unterrichtsmaterialien für weiterführende Schulen zu erstellen, die ab Mitte 2023 über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung stehen werden. Zudem beteiligt sich das StMELF aktiv an der jährlich stattfindenden „Aktionswoche gegen Lebensmittelverschwendung“ im Rahmen der Bund-Länder-Aktivitäten.

Neben den genannten Aktivitäten wurde 2023 auch die „Klimakiste“ vorgestellt. Bei der „Klimakiste“ handelt es sich um ein bayerisches Bildungsprogramm für die Jahrgangstufen 7 bis 9 an allgemeinbildenden Schulen. Schülerinnen und Schüler erfahren mit der „Klimakiste“, wie sie durch ihr Handeln zu einer klimaverträglichen Ernährung beitragen können.

Zusätzlich wurde eine Kampagne gemeinsam mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA initiiert, um Gäste und Gastwirt*innen für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in der Gastronomie zu sensibilisieren. An den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden unterschiedliche öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Informationsstände, Workshops und Medienkooperationen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung durchgeführt. Weitere Maßnahmen zum Thema Lebensmittelverschwendung sind in der Entwicklung.

Bewertung des SVB

Das Engagement der Bioökonomieinitiativen in Zusammenarbeit mit dem BÖR unterstützt der SVB aktiv und ist in der Arbeitsgruppe stellvertretend für den Freistaat Bayern beteiligt. Um die Bioökonomie insgesamt, d. h. auf Bundesebene und regional gleichermaßen voranzubringen, Doppelarbeit zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen, bedarf es zwingend der Koordinierung und Abstimmung (politischer) Entscheidungen zwischen Bundes- und Länderebene.

Eine dezidierte Bundesländerveranstaltung zur Bioökonomie wurde vom Freistaat Bayern bisher nicht umgesetzt. Durch die Intensivierung des überregionalen Austauschs der Akteure wächst das Bioökonomienetzwerk stetig. Eine bayerische Veranstaltung zur Vernetzung der Bioökonomie-Stakeholder in Deutschland könnte hierbei weitere Impulse zur Ausweitung der Zusammenarbeit setzen. Der SVB empfiehlt der Bayerischen Staatsregierung, die Bundesländerveranstaltung zur Bioökonomie in naher Zukunft umzusetzen und beteiligt sich gerne an der Ausgestaltung. Ebenso begrüßt der SVB die Einladung und Unterstützung der AG Länderinitiativen durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Maßnahme 17

Bisherige Ergebnisse

Es wurden erfolgreich ressortübergreifende Online-Schulungen zum Thema „Nachhaltige Öffentliche Beschaffung“ mit verschiedenen Themenschwerpunkten durchgeführt. Zusätzlich arbeitet das StMWi an einer Aktualisierung einer internen Richtlinie über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, um das Thema Klimaschutz stärker zu verankern. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) nimmt aktiv an der gemeinsamen Bund-Länder-Fortbildungsinitiative zur nachhaltigen Beschaffung teil, um öffentliche Aufträge noch nachhaltiger zu gestalten und das Bewusstsein für nachhaltige Beschaffung zu fördern.

Im Juli 2023 wurde die Checkliste zur Verwendung von Gütezeichen veröffentlicht, um Aspekte der Nachhaltigkeit in der Beschaffung noch stärker zu berücksichtigen.

Zudem erfolgt ein Dialog mit dem Auftragsberatungszentrum Bayern (ABZ) zur Integration geeigneter Kriterien in die Bieterdatenbank und zur Verbesserung der Recherchemöglichkeiten für biobasierte Produkte. Vorschläge zur Ergänzung des Landesamt für Umwelt (LfU)-Leitfadens „Umwelt- und Klimaschutz in Behörden“ werden erarbeitet, um die Integration von Umweltaspekten in behördliche Beschaffungsprozesse zu unterstützen.

Des Weiteren wird die nachhaltige Beschaffung durch die Einführung von nachhaltigen Zuschlagskriterien im Straßenbau und der Wasserwirtschaft aktiv vorangetrieben, wodurch umweltfreundlichere Beschaffungsentscheidungen gefördert werden.

Bewertung des SVB

Der Fortschritt in der Schaffung eines Orientierungsrahmens in der öffentlichen Beschaffung und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden zeigen das Bestreben der Bayerischen Staatsregierung, das Thema Klima- und Umweltschutz stärker in die Beschaffung einfließen zu lassen.

Ob die bisherigen Maßnahmen in der Praxis tatsächlich zu einem erhöhten Einsatz nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen in der öffentlichen Beschaffung führen, ist nach Kenntnis des SVB aktuell nicht nachvollziehbar. Um den Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit messbar zu machen, empfiehlt der SVB die zentrale Erfassung von Produkten und Dienstleistungen des Öffentlichen Sektors.

Maßnahme 18

Bisherige Ergebnisse

Die Staatliche Wohnungsbaugesellschaft Stadibau setzt eine Nachverdichtungsmaßnahme an der Traunsteiner Straße in München um, bei der Holzbauweise verwendet wird. Dies reduziert nicht nur den Flächen- und Energieverbrauch, sondern gestaltet auch die Grundstücksnutzung äußerst ressourcenschonend.

Zusätzlich entwickelt das Zentrum Stadtnatur und Klimaforschung der TU München Werkzeuge zur Darstellung von Nachverdichtungsszenarien. Diese Tools sollen Kommunen bei einer nachhaltigen und klimafreundlichen Nachverdichtung unterstützen und werden im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung des Modellvorhabens „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ eingesetzt.

Des Weiteren werden auf Empfehlung der Staatsbauverwaltung und in Einvernehmen mit den jeweiligen Bauherren-Ressorts drei staatliche Baumaßnahmen im „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“ zertifiziert, während weitere sechs Baumaßnahmen noch in der Vorabstimmung sind. Für den Neubau des NAWAREUMs wurde eine lebenszyklusbasierte energetische und ökologische Bewertung durchgeführt, um Umweltwirkungen abzuschätzen, einschließlich des Treibhauspotenzials (GWP) und des erneuerbaren sowie nichterneuerbaren Primärenergiebedarfs der Baukonstruktion und gebäudetechnischen Anlagen. Weitere Entwicklungen zu staatlichen Gebäuden in Holz- und Holzhybridbauweise finden sich auch bei Maßnahme 26.

Bewertung des SVB

Der Bau und die Nutzung von Gebäuden machen etwa 38 Prozent aller ­CO2-­Emissionen aus. Gebäuden kommt demnach eine Schlüsselfunktion beim klimafreundlichen, zukunftsfähigen Umbau unserer Gesellschaft zu.

Die bisher geplanten und umgesetzten Aktivitäten zeigen beispielhafte Erfolge des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Der SVB sieht insbesondere beim rechtlichen Rahmen zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe weiterhin Hemmnisse (vgl. Maßnahme 1). Es müssen neue Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine hochwertige Nutzung biogener Baustoffe zu stärken. Der SVB spricht sich dafür aus, ökologische Aspekte bei Bauvorhaben in staatlichen Ausschreibungenvorrangig zu bewerten.

Haus auf Stelzen | Quelle: BaySF/Manfred Jarisch
Haus auf Stelzen | Quelle: BaySF/Manfred Jarisch

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

Das BNB ist ein Instrument zur Planung und Bewertung nachhaltiger und in der Regel öffentlicher Bauvorhaben. Es ergänzt den Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums als ganzheitliche Bewertungsmethodik für Gebäude und ihr Umfeld.

Maßnahme 19

Bisherige Ergebnisse

Die in Maßnahme 8 beschriebene crossmediale Informationskampagne mit Schwerpunkt auf Social Media startet im Dezember 2023.

Zusätzlich dazu wurde eine Weiterbildungsreihe zur Bioökonomie für die bayerische Verwaltung, einschließlich Kommunalvertreter*innen, ins Leben gerufen. Diese Initiative beinhaltet das Basismodul „Grundlagen der Bioökonomie“, erstellt durch die Geschäftsstelle des Sachverständigenrats Bioökonomie Bayern. Der interaktive E-Learning-Kurs ist auf BayLern® und der Homepage des SVB32 verfügbar. Mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten veranstaltete C.A.R.M.E.N. e.V. von Juli 2022 bis März 2023 weitere Fortbildungsmodule (vgl. Maßnahme 20).

Bewertung des SVB

Mit der Informationskampagne und der Förderung der Weiterbildungsreihe verbessert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) das Know-How der Mitarbeitenden zu verschiedenen Bereichen der Bioökonomie in den bayerischen Kommunen. Der SVB empfiehlt, die Durchführung und Aktualisierung der Weiterbildungsmaßnahmen zu verstetigen und die Bewerbung der Veranstaltungen auszuweiten. Weitere vertiefende Module sollten angeboten werden, um das Wissen der Mitarbeitenden und Entscheidungsträger*innen in Kommunen weiter auszubauen.

Maßnahme 20

Bisherige Ergebnisse

Die Weiterbildungsreihe für Verwaltungsmitarbeitende und Mitarbeitende der Landesbehörden wurde in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Sachverständigenrat Bioökonomie Bayern und C.A.R.M.E.N. e. V. umgesetzt:

  • Seit Juni 2022
    Basismodul „Grundlagen der Bioökonomie“,
    abrufbar auf BayLern® und der Homepage des SVB
  • 21. Juli 2022
    Modul 1 Nachhaltiges Bauen
    (in Präsenz im StMWi, 70 Teilnehmer*innen).
  • 15. September 2022
    Modul 2 Biobasierte Kunststoffe.
  • 06. Oktober 2022
    Modul 3 Nachhaltige Beschaffung mit biobasierten Produkten.
  • 29. November 2022
    Modul 4 Naturfaserverbundwerkstoffe – Klimaschutz und Technik.
  • 26. Januar 2023
    Modul 5 Straßenbau mit Nachwachsenden Rohstoffen.
  • 28. Februar 2023
    Modul 6 Naturfasern – Perspektive für Land und Landwirtschaft.
  • 30. März 2023
    Modul 7 Verpackungen – mehr als nur Hülle.

    Gesamt: Rund 500 Teilnehmende aus ganz Bayern.

Bewertung des SVB

Die Umsetzung der Weiterbildungsreihe durch C.A.R.M.E.N. e.V. sieht der SVB als Erfolg für die Sensibilisierung der bayerischen Behörden zu den Themen der Bioökonomie und ihren Potenzialen. Mit dem interaktiven Basismodul soll der erste Zugang der Mitarbeitenden zum vielseitigen Bereich der Bioökonomie durch einen umfassenden Grundlagenkurs erleichtert werden. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) sollte das Weiterbildungsangebot verstetigen und über alle Ebenen der Bayerischen Staatsministerien hinweg bewerben. Fort- und Weiterbildung sind nach der Anpassung von Vorschriften und Leitlinien für nachhaltiges Handeln und Wirtschaften zentrale Treiber der nachhaltigen, zukunftsfähigen Transformation staatlicher Einrichtungen, öffentlicher Verwaltungen und der Landesbehörden.

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Bisherige Ergebnisse

Die Bayerische Staatsregierung fördert die Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Weiterentwicklung in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft durch verschiedene Einrichtungen, z.B.:

Das Technologie- und Förderzentrum ist eine Einrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Sitz am Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (KoNaRo) in Straubing. Aufgabe des TFZ ist es, die Bereitstellung und Nutzung von Energieträgern und Rohstoffen aus Nachwachsenden Rohstoffen durch anwendungsorientierte Forschung und Wissenstransfer voranzubringen. Das TFZ ist zudem die Bewilligungsstelle der Fördermaßnahmen des Freistaates Bayern im Bereich der Nachwachsenden Rohstoffe. Dazu führt das TFZ Beratung und Information zu Förderfragen durch.

C.A.R.M.E.N. e.V., das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk, ist seit seiner Gründung 1992 die Koordinierungsstelle für Nachwachsende Rohstoffe in Bayern und seit 2001 eine der drei tragenden Säulen des Kompetenzzentrums für Nachwachsende Rohstoffe (KoNaRo) mit Sitz in Straubing. Seit 2012 unterstützt C.A.R.M.E.N. e.V. zudem aktiv die Umsetzung der Ziele der Energiewende im ländlichen Raum. Neben weiteren Aufgaben ist C.A.R.M.E.N. e.V. Ansprechpartner zur stofflichen und energetischen Biomassenutzung und initiiert und koordiniert Forschungs-, Entwicklungs- sowie Demonstrationsvorhaben.

Regelmäßige Veranstaltungsformate zu verschiedenen Teilbereichen der Bioökonomie bieten Land- und Forstwirt*innen praxisnahe und zukunftsorientierte Informationen. Als Beispiele hat C.A.R.M.E.N. e.V. im Jahr 2023 diverse Veranstaltungen umgesetzt, wie die Fachtagung Pflanzenkohle, das Seminar „Torfersatzsubstrate – Auf dem Weg zu neuen Erden?“, das 30. C.A.R.M.E.N.-Forum zum Thema „Zukunftsfähiges Bauen & Wohnen: Resilienz durch Planung, Rohstoffe und Energie“ oder das 31. C.A.R.M.E.N.-Symposium unter dem Titel „Energie- und Ressourcenwende: von der Strategie zu Best Practice”.

Bewertung des SVB

Mit Maßnahme 21 sollte eine gezielte Aufklärungs- und Informationsinitiative der Bayerischen Staatsregierung initiiert werden. Ein im Rahmen der Strategiemaßnahme initiiertes Kampagnen- oder Veranstaltungsformat wurde nicht umgesetzt.
Gerade die Biomasse produzierenden Sektoren können durch eine gesteigerte Wertschöpfung und neue Technologien und Produkte von einer biobasierten Wirtschaft profitieren. Um die Potenziale der Bioökonomie in Land- und Forstwirtschaft bzw. dem Lebensmittelsektor zu nutzen, ist eine aktive und stetige Kommunikation mit den Akteuren notwendig.
Der SVB sieht den Austausch mit Akteuren, die das Fundament der Bioökonomie bilden, als besonders wichtig an und empfiehlt diese Maßnahme in der weiteren Ausgestaltung der Bioökonomie stärker zu berücksichtigen. Ebenso sollte an dem übergreifenden Kampagnen- oder Veranstaltungsformat weitergearbeitet werden.

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Bisherige Ergebnisse

Die BioCampus MultiPilot (BMP) ist eine Mehrzweck-Demonstrationsanlage, die im Hafen Straubing-Sand entsteht. In der BMP werden Kunden ihre Verfahren und Prozesse der industriellen Biotechnologie bis zum vorindustriellen Maßstab weiterentwickeln, testen, skalieren und optimieren, deren Wirtschaftlichkeit validieren und Produktmuster fertigen. Mit 80 Mio. € wird das Vorhaben vom Freistaat Bayern gefördert.
Der technische Fokus liegt auf der Nutzung lignocellulosehaltiger Rohstoffe, biochemischer Produktumwandlung im Maßstab bis zu 25 Kubikmeter und einer flexibel anpassbaren Aufarbeitungstechnik. Dabei ist ein diskriminierungsfreier Zugang und höchster IP-Schutz für die internationalen Nutzer von Start-ups über Großkonzerne bis zu Forschungseinrichtungen garantiert. Neben Maschinen und Anlagen werden den Kunden synergetische Dienstleistungen angeboten. Im November 2023 fand der Spatenstich für die BMP statt, die Inbetriebnahme ist für 2025 geplant.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) fördert den Aufbau von Produktionsanlagen, die neue, auf nachwachsenden Rohstoffen basierende Wertschöpfungsketten ermöglichen und damit Treibhausgasemissionen reduzieren mit der Richtlinie „BayBioökonomie-Scale-Up“. Das Förderprogramm wendet sich an Unternehmen, die in Bayern in Produktionsanlagen zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe mit positivem Klimaeffekt investieren. Die Förderung erfolgt teilweise aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Seit Januar 2022 wurden drei Förderaufrufe veröffentlicht. Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet (vgl. Maßnahme 36).

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Staatsminister Hubert Aiwanger bei der Übergabe des Förderbescheids | Quelle: StMWi/Neureuther
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Entwurf der BioCampus Mulitpilot Quelle: BioCampus Straubing

Bewertung des SVB

Das flexible Nutzungskonzept der geplanten BMP bietet für eine Vielzahl von Technologien und Prozessen die Möglichkeit zur Modellierung und Austestung der Verfahren. Multi-Purpose-, Pilot- oder Demonstrationsanlagen sind darauf ausgelegt, mehrere Funktionen oder Prozesse zu pilotieren und/oder demonstrieren. Dadurch können sie leicht an verschiedene Anforderungen und Bedürfnisse angepasst werden, was ihre Flexibilität erhöht. Unternehmen, die in der Lage sind, umfassende Lösungen oder Produkte zu testen und infolgedessen ihre Verfahren und Produkte zu optimieren, haben oft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, die nur spezialisierte oder begrenzte Vorführungen anbieten. Die potenziellen Risiken und Probleme bei Prozessen und Produkten können frühzeitig erkannt und behoben werden.
Innovativen Unternehmen eine Gelegenheit zu bieten, auch ohne hohen Kosten-, Zeit- und Platzaufwand neue Ideen und Innovationen in einer kontrollierten Umgebung zu testen, kann Bayern als Innovationstandort weiter stärken. Die Markteinführungszeit neuer Produkte kann ggf. verkürzt werden und die praktischen Erfahrungen aus der Pilotierung unterstützen bei fundierten Entscheidungen über die Weiterentwicklung und Skalierung der Verfahren.
Mit der Scale-Up-Förderrichtlinie schafft die Bayerische Staatsregierung ein weiteres Instrument zur Unterstützung von Investitionen in Bayern. Der Förderzweck ist zwar sehr geeignet, die Rahmenbedingungen bzw. Förderquoten sind jedoch ungenügend, weshalb das Programm bisher erfolglos war. Die Überarbeitung des Programms durch das StMWi begrüßt der SVB und empfiehlt für den nachhaltigen Erfolg der Förderrichtlinie, das Verhältnis von Aufwand und Nutzen der Förderung noch stärker zu berücksichtigen und die Förderquoten anzupassen. Ein sinnvoller Einsatz der bereitgestellten Mittel wird aufgrund der komplexen europäischen Beihilfeleitlinien erschwert, die den Handlungsspielraum Bayerns einschränken, ebenso wie durch den hohen bürokratischen Aufwand einer Skizzierung und Antragstellung.

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Bisherige Ergebnisse

Es wurde eine Branchenseite „Bioökonomie“ auf der Landing Page von Invest in Bavaria eingerichtet.

Das Projekt „Potenzial lignocellulose-haltiger Rohstoffe und Standortanalyse für die Verarbeitung im Rahmen der Bioökonomie-Strategie Bayern“ des Clusters Forst und Holz hatte die Erstellung eines Überblicks über Verfügbarkeit und Potenziale von lignocellulose-haltigen biogenen Rohstoffen und deren Wertschöpfungsketten in Bayern zum Ziel. Außerdem erfolgte eine Erhebung des Potenzials bayerischer Standorte für die Ansiedlung von Bioraffinerien und es wurden konkrete Handlungsfelder für Wirtschaft, Politik und Cluster identifiziert.

Bewertung des SVB

Für eine erfolgreiche Ansiedlung internationaler Unternehmen in Bayern sind verschiedene Rahmenbedingungen von Bedeutung. Besonders Bioraffinerien stellen hohe Anforderungen an Infrastruktur und Fläche. Biogene Roh- und Reststoffe müssen ausreichend zur Verfügung stehen und mit kurzen Transportwegen zum Verarbeitungsort gebracht werden können. Die Lagerung und Speicherung von Biomasse benötigt Platz und verursacht Kosten – beides Ressourcen, die ein Unternehmen versucht gering zu halten. Dabei ergeben sich in Bayern aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Flächen, Rohstoffen und Fachkräften einige Herausforderungen. Andererseits bietet Bayern mit seinen exzellenten Forschungs-, Gründungs- und Clusterinstitutionen beste Voraussetzungen für eine internationale Vernetzung und hohe Innovationspotenziale, wie auch die Ergebnisse der Standortanalyse zeigen.

Der SVB empfiehlt den Ausbau der Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Institutionen, um die Ansiedlung kleiner und großer Industrieunternehmen zu fördern. Schnelle Genehmigungsprozesse und Unterstützung bei Behördengängen können für Unternehmen entscheidend sein. Ein ansprechendes Förderumfeld ist ein zusätzlicher Faktor, um den Industriestandort Bayern zu bewerben. Bei der Gestaltung eines wirksamen Marketings für den Bioökonomiestandort Bayern gilt es zudem, potenzielle Unternehmen gezielt anzusprechen und zu gewährleisten, dass diese sich im breiten Feld der Bioökonomie identifizieren, was wiederum durch die Sensibilisierung und Weiterbildung zum Thema unterstützt werden kann.

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Bisherige Ergebnisse

Das Thema wurde in der bayerischen Stellungnahme zum Konsultationsbeitrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) zu den neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) bzw. entsprechend zur nachfolgenden Konsultation der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aufgegriffen.

Seit 27.01.2022 sind die Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien in Kraft. Die darin vorgesehenen erweiterten Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfemöglichkeiten können seit Juni 2023 durch eine Erweiterung der AGVO (Green Deal) vielfach als freigestellte Beihilfen gewährt werden. Der Handlungsspielraum im Bereich freigestellter Umwelt- und Energiebeihilfen (insbesondere bei Wasserstoff und CCS/CCU-Förderung) wurde damit deutlich erweitert.

Das Förderprogramm „Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen im Rahmen der bayerischen Bioökonomiestrategie (BayBioökonomie-Scale-Up)“ wird aktuell an die AGVO-Erweiterung angepasst, um weitere Anreize für Investitionen in biobasierte Produktionsanlagen bzw. für die Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft zu setzen.

Bewertung des SVB

Die Auswirkungen der Ergebnisse sind für den Sachverständigenrat Bioökonomie Bayern nach aktuellem Kenntnisstand nicht bewertbar. Mit der Anpassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), um den Zielen des „European Green Deal“ gerecht zu werden, können die Entwicklungen im Bereich Umwelt, Energie und Dekarbonisierung positiv beeinflusst werden. Die Erhöhung der Anmeldeschwellen für Umweltbeihilfen und Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation ermöglicht eine breitere finanzielle Unterstützung von Investitionsmaßnahmen für den Umweltschutz. Auch für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen können höhere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen die Anpassungen die Mitgliedsstaaten bei der Reaktion auf Inflation und Versorgungskrisen unterstützen. Wie sich die Änderungen der AGVO in der Praxis auswirken werden, bleibt abzuwarten.

Die Überarbeitung des Förderprogramms „BayBioökonomie-Scale-Up“ begrüßt der SVB.

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Bisherige Ergebnisse

Die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) „Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie“ tagt zweimal jährlich zur ressortübergreifenden Diskussion bioökonomischer Themenfelder und Aktivitäten in den Staatsministerien. Die federführenden Ressorts, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, organisieren die Treffen der IMAG.

Auch die Bioökonomiestrategie wurde vom Bayerischen Wirtschaftsministerium in enger Abstimmung mit dem Sachverständigenrat Bioökonomie Bayern und der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie“ sowie den bayerischen Clustern erarbeitet. Die nun vorliegende erste Evaluation zur Umsetzung der Strategie erfolgte in Zusammenarbeit mit den Beteiligten der IMAG.

Bewertung des SVB

Der Sachverständigenrat Bioökonomie Bayern beteiligt sich an den halbjährlichen Veranstaltungen der IMAG und tauscht sich mit den Mitgliedern zu Aktivitäten des SVB und aktuellen Entwicklungen in der Bioökonomie aus. 481Die Fragestellungen und Handlungsfelder der Bioökonomie für die IMAG nehmen zu.

Um den Austausch zwischen den Ministerien noch zu vertiefen, plant der SVB eine gemeinsame Sitzung mit den Vertreter*innen der IMAG in der nächsten Amtsperiode. Dabei sollen Synergien und Berührungspunkte der Ressorts mit den Themen des SVB identifiziert werden. Der SVB wünscht sich innerhalb der Mitglieder der IMAG eine stärkere Zusammenarbeit. Die gemeinsame Entwicklung von Vorschlägen, Beschlussvorlagen und konkreten Handlungen zur Ausgestaltung der Bioökonomie in Bayern sollte Kernziel der Interministeriellen Arbeitsgruppe sein. Der SVB empfiehlt, die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu intensivieren.

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